Seriöse und behördlich zugelassene Unternehmen erkennen Sie u.A. an folgenden Merkmalen:
- das Unternehmen verfügt über eine professionelle Website mit vollständig ausgefülltem Impressum (Kontaktdaten)
- eine behördliche Zulassung zur Ausführung von Entsorgungsdienstleistungen (Anzeige nach §53 KrWG) liegt vor
- eine behördliche Gewerbeanmeldung bei der für das Unternehmen zuständigen Behörde liegt vor
- das Unternehmen ist bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer bzw. Handwerkskammer als Mitglied registriert
- das Unternehmen verfügt über eine gültige Steuernummer beim zuständigen Finanzamt
- die verantwortlich handlenden Personen verfügen über alle erforderlichen und gültigen Sach- und Fachkundenachweise
- Ihnen wird ein persönlicher Besichtigungstermin angeboten
- Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit klarer Leistungsbeschreibung und den zu erwartenden Kosten
- Ihnen wird ein verantwortlicher Ansprechpartner für Ihr Projekt genannt
Wir raten Ihnen dringend im eigenen Interesse immer vor einer Auftragserteilung dazu, sich entsprechende Nachweise des Unternehmers vorlegen zu lassen.
Wir als FEAS. – Die Räumungsprofis | Stefan Hosang verfügen über alle behördlich erforderlichen Zulassungen und Zertifikate zur Ausführung der von uns angebotenen Tätigkeiten.
Die entsprechenden Nachweise und Zertifikate finden Sie nachfolgend zur Ansicht:
IHK Mitgliedsbescheinigung
Anzeige nach § 53 KrWG | behördliche Erlaubnis zur Beförderung nicht gefährlicher Abfälle
Betriebsbeauftragter für Abfall nach KrWG
Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4c | Verlängerung Sachkunde nach TRGS 519 Anl. 4c
Fachkunde nach TRGS 521
SCC Zertifikat für operative Führungskräfte
Arbeitsschutzmanagement